Eine BU Geschichte

Übereinstimmungen mit real existierenden Personen oder tatsächlichen Geschehnis-sen sind durchaus beabsichtigt!


Herr Glücklich und Herr Traurig sind Kollegen auf dem Bau. Sie verdienen dort beide 2.000 Euro netto monatlich. Beide sind verheiratet, haben je 2 schulpflichtige Kinder und haben vor kurzem ihr eigenes Heim finanziert (1.000 Euro mtl. Belastung). Die Ehefrauen von Herrn Glücklich und Herrn Traurig sind nicht berufstätig.

Durch einen Sturz verletzen sich Herr Glücklich und Herr Traurig schwer an den Sprunggelenken beidseitig. Durch Kranken-hausaufenthalt und anschließende Reha- und Kuraufenthalte sind Herr Glücklich und Herr Traurig länger als 78 Wochen nicht arbeitsfähig.

Beide haben vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro abgeschlossen. Der Unterschied: Herr Glücklich hat den INVERS Tarif, Herr Traurig den Tarif der BANANIA.

78 Wochen später:

Herr Glücklich und Herr Traurig bekommen Post von ihrer Krankenversicherung. Es wird ihnen mitgeteilt, dass der Krankenta-gegeldversicherer der Auffassung ist, sie seien laut Bedingungen berufsunfähig. Damit wird die Zahlung des Krankentagegeldes per sofort eingestellt.

Herr Glücklich und Herr Traurig wenden sich an ihre zuständige Berufsgenossenschaft und beantragen eine Prüfung auf Minde-rung
der Erwerbsfähigkeit. Es wird ihnen mitgeteilt, dass diese Prüfung ca. 6 -12 Monate in Anspruch nimmt. Vorschussleistungengibt es keine.

Durch die noch nicht abgeschlossene Prüfung der Berufsgenossenschaft werden auch keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Es bliebe Herrn Glücklich und Herrn Traurig nur die Möglichkeit ihre Familien freiwillig zu versichern. Aber von welchem Geld?

In ihrer Not wenden Herr Glücklich und Herr Traurig an ihr zuständiges Arbeitsamt. Dort wird ihnen mitgeteilt, dass eine Leistung nicht möglich ist, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Auf die Frage beider wovon Sie denn ihren Lebens-unterhalt bestreiten sollen, erhalten sie den Hinweis auf das Sozialamt.

Dort angekommen erfahren sie, dass eine Leistung erst möglich ist, nachdem ihre Eigenmittel vollständig aufgebraucht sind. Dazu gehören natürlich auch die beiden Häuser.

Jetzt erinnern sich Herr Glücklich und Herr Traurig, dass doch da vor Monaten mal ein Versicherungsonkel bei ihnen gewesen ist. Der hatte sie von der Wichtigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung überzeugen können. Also wenden sich beide an ihren BU Versicherer und sind erstaunt wie groß plötzlich die Unterschiede werden. Denn bis jetzt teilten sie ja das gleiche
Schicksal.

Herr Glücklich
mit seiner INVERS - BU
Herr Traurig
mit seiner BANANIA - BU
  • Herr Glücklich teilt seinem BU Versicherer mit, dass sein
    Krankenversicherer die Leistung nach 78 Wochen eingestellt hat
  • Sein BU Versicherer zahlt ihm sofort die vereinbarte BU Rente von 1.500 Euro, Beiträge sind nicht mehr zu zahlen, gleichzeitig beginnt auch hier die Prüfung ob BU vorliegt
  • nach weiteren 7 Monaten ist Herr Glücklich wieder arbeits-fähig und kehrt an seine Arbeitsplatz zurück
  • im nachhinein stellt sein BU Versicherer fest, dass auch nach seinen Bedingungen keine BU vorlag
  • dennoch muss Herr Glücklich die erhaltenen Rentenzahlungen nicht rückerstatten
  • sein Eigenheim hat Herr Glücklich übrigens noch
  • auch für die Zukunft ist Herr Glücklich über seine weiter bestehende BU Versicherung bestens abgesichert

  • Herr Traurig teilt seinem BU Versicherer mit, dass sein Krankenversicherer die Leistung nach 78 Wochen eingestellt hat
  • Sein BU Versicherer teilt ihm mit, dass sein Anspruch auf BU Rente geprüft wird (Dauer 6 - 12 Monate) und sein Beitrag zinslos gestundet wird, eine Rentenzahlung kann jedoch erst nach Feststellung einer bedingungsgemäßen BU erfolgen
  • Herr Traurig kommt verständlicher Weise in Geldnöte
  • im 5. Monat teilt ihm sein Hausfinanzierer mit, dass eine Zwangsversteigerung wegen Nichtzahlung der Kreditraten erfolgt
  • im 7. Monat ist auch Herr Traurig wieder arbeitsfähig und kehrt an seinen Arbeitsplatz zurück
  • Herr Traurig wohnt heute in einer Sozialwohnung am Stadtrand von Pusemukkel
  • er hat noch immer schwer an einem Restkredit zu tragen, da die Zwangsversteigerung nicht die erforderliche Kredithöhe erreichte
  • von seinem BU Versicherer erhält er eine Mitteilung, dass keine bedingungsgemäße BU vorlag und daher die gestun-deten Beiträge nachzuzahlen sind, was Herrn Traurig aufgrund seiner finanziellen Lage nicht möglich ist
  • der BU Versicherer kündigt den Vertrag wegen Nichtzahlung der Folgeprämien

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